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Beitragsordnung des Vereines
von 5. Mai 2019 und mit letzter Aktualisierung vom 10. Dezember 2019
§ 1 Höhe der Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro pro Kalenderjahr.
- Vor Gründung der Genossenschaft wird der Beitrag nur einmalig fällig.
§ 2 Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag kann als Barzahlung an einen Vorstand erfolgen.
- Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages soll alternativ per Überweisung unter Angabe der Mitgliedsnummer auf das Konto des Vereins erfolgen.
§ 3 Aufnahmegebühren, Anrechnung und Erstattungen
- Aufnahmegebühren werden für den Verein nicht erhoben.
- Eine Anrechnung von Beiträgen auf Genossenschaftsanteile findet nicht statt.
- Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht.
Der Vorstand, 05.05.2019
Satzung